INFO*****
19.08.2021 NEUE EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DEN SPORT: 3G-REGELUNG
Grundsätzlich gilt ab dem 23. August: Es dürfen nur noch Geimpfte und Genesene sowie Getestete am Sport in Innenräumen (Sporthallen) teilnehmen. Ein negativer Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
Genauer heißt es, dass innerhalb geschlossener Räume – neben Geimpften und Genesenen – nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Sportausübung eingelassen werden dürfen:
1. getestete Personen,
2. Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
3. minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Diese Bescheinigung wird von den Schulen ausgestellt und werden in der kommenden Woche an die Schülerinnen und Schüler verteilt.
Nachweis und Testpflicht für die Sportler/innen
Ab dem 23. August müssen alle Sportler/innen die vollständig geimpft sind, einen entsprechenden Nachweis beim Übungsleiter bzw. bei der Übungsleiterin vorweisen. Die Übungsleiter vermerken den Status entsprechend auf ihren Teilnehmerlisten. Dies gilt auch für Genesene mit entsprechendem Status (6 Monate gültig).
Sportler/innen ohne Impfschutz oder Genesenen-Bescheinigung
Ab Montag, den 23. August MUSS ein Test vorgelegt werden, um am Sport in den Sporthallen teilzunehmen.
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Wer einen Impfnachweis oder den Nachweis der Schultestung hat, schickt mit bitte vorab einmalig ein Bild von dem Nachweis. Dann können wir dies bei uns notieren. Vielen Dank und bis nächste Woche!
01522/7680958 oder
leichtathletik@tsv-schwarzenbek.de
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